Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main
Der Neubau von Feuerwehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehren erfolgt auf Basis der Prioritätenliste 1 des Beschlusses § 7991 vom 01.03.2001 (M 18) der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung und Fortführung mit Haushaltsbeschluss zum Haushalt 2006 (Prioritätenliste 2).
Prioritätenprogramm wurde fortgeschrieben
Im Jahre 2017 wurde mit Frankfurter Stadtverordnetenbeschluss § 1460 vom 01.06.2017 (M 85) die Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben für Feuerwehrhäuser der Frankfurter Freiwilligen Feuerwehr als sogenanntes „Prioritätenprogramm 3“ erneut fortgeschrieben, da zahlreiche Gerätehäuser der ehrenamtlichen Stadtteilfeuerwehren (oftmals seit geraumer Zeit) nicht mehr den taktischen und funktionalen Anforderungen an ein adäquates Feuerwehrhaus und darüber hinaus auch nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes und der für Feuerwehrhäuser gültigen DIN 14092 entsprechen.
Die Liste ist aufgrund einer technischen Beurteilung des Zustandes der vorhandenen Feuerwehrhäuser entstanden und die erforderlichen Baumaßnahmen in Abstimmung mit dem Stadtbrandinspektor und dem Kreisfeuerwehrverband entsprechenden Prioritäten zugeordnet worden. Zuletzt konnten sich die FF Hausen (2020), die FF Heddernheim (2020) und die FF Fechenheim (2022) über die Einweihung ihrer neuen, modernen Feuerwehrhäuser freuen.
Offene Projekte
Für einen begrenzten Teil der noch offenen Projekte in der Liste stehen in der Finanzplanung noch entsprechende Mittel zur Verfügung. Über die Reihenfolge der umzusetzenden Neubaumaßnahmen aus dem sogenannten Prioritätenprogramm entscheidet die Branddirektion in enger Abstimmung mit dem Kreisfeuerwehrverband.
Die Baumaßnahmen werden auch zukünftig nach den Standards der jeweils gültigen DIN- und energetischen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) umgesetzt. Gesetzliche Standardveränderungen schließen allerdings eine zusätzliche Kostensteigerung für zukünftige Neubauvorhaben nicht aus.
Stadtverordnetenversammlung entscheidet über weitere Fortschreibung
Einige Projekte auf der Prioritätenliste konnten in der Finanzplanung noch nicht berücksichtigt werden.
Die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung entscheidet als Souverän über die Fortführung des sogenannten Prioritätenprogramms zu Neu- und Umbauvorhaben bei Feuerwehrhäusern für die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt.
Als Eigentümerin der Frankfurter Feuerwehrliegenschaften obliegt der BKRZ GmbH & Co. KG der Betrieb und die Vermietung dieser Gebäude an die Branddirektion Frankfurt am Main.