Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main
Der Neubau von Feuerwehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehren erfolgt auf Basis der Prioritätenliste 1 des Beschlusses § 7991 vom 01.03.2001 (M 18) der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung und Fortführung mit Haushaltsbeschluss zum Haushalt 2006 (Prioritätenliste 2).
Prioritätenprogramm wurde fortgeschrieben
Im Jahre 2017 wurde mit Frankfurter Stadtverordnetenbeschluss § 1460 vom 01.06.2017 (M 85) die Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben für Feuerwehrhäuser der Frankfurter Freiwilligen Feuerwehr als sogenanntes „Prioritätenprogramm 3“ erneut fortgeschrieben, da zahlreiche Gerätehäuser der ehrenamtlichen Stadtteilfeuerwehren (oftmals seit geraumer Zeit) nicht mehr den taktischen und funktionalen Anforderungen an ein adäquates Feuerwehrhaus und darüber hinaus auch nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes und der für Feuerwehrhäuser gültigen DIN 14092 entsprechen.
Die Liste ist aufgrund umfangreicher gutachterlicher Beurteilungen des Zustandes der vorhandenen Feuerwehrhäuser entstanden und die erforderlichen Baumaßnahmen in Abstimmung mit dem Stadtbrandinspektor und dem Kreisfeuerwehrverband entsprechenden Prioritäten zugeordnet worden. Zuletzt konnten sich die FF Hausen (2020), die FF Heddernheim (2020) und die FF Fechenheim (2022) über die Einweihung ihrer neuen, modernen Feuerwehrhäuser freuen.
Offene Projekte
Für einen begrenzten Teil der noch offenen Projekte in der Liste sind in der Finanzplanung der BKRZ GmbH & Co. KG entsprechende Mittel enthalten. Die Refinanzierung dieser Investitionsmittel erfolgt über das Budget der Branddirektion durch Zahlung einer Kostenmiete aus dem Ergebnishaushalt unter Anrechnung der mit der M 85 bereitgestellten Mittel. Über die Reihenfolge der umzusetzenden Neubaumaßnahmen aus dem sogenannten Prioritätenprogramm entscheidet die Branddirektion in enger Abstimmung mit dem Kreisfeuerwehrverband.
Aufgrund der aktuellen Marktentwicklungen im Baugewerbe wurden für die Neubaumaßnahmen der Feuerwehrhäuser für die Freiwilligen Feuerwehren im Wirtschaftsplan 2024 der BKRZ GmbH & Co. KG die erforderlichen Finanzmittel erhöht und angepasst. Eine Standardveränderung in Sinne der DIN ist damit nicht verbunden. Die Baumaßnahmen werden auch zukünftig nach den gültigen DIN- und energetischen Vorgaben umgesetzt.
Stadtverordnetenversammlung entscheidet über weitere Fortschreibung
Allerdings muss nach Verbrauch der Finanzmittel des städtischen Haushalts aus der M 85 aus 2017 zeitnah die Stadtverordnetenversammlung über die Fortführung des sogenannten Prioritätenprogramms zu Neu- und Umbauvorhaben bei Feuerwehrhäusern für die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt entscheiden, da einige Projekte noch nicht berücksichtigt werden konnten und in der Zukunft noch umgesetzt werden sollten.
Als Eigentümerin der Frankfurter Feuerwehrliegenschaften obliegt der BKRZ GmbH & Co. KG der Betrieb und die Vermietung dieser Gebäude an die Branddirektion Frankfurt am Main.