Gemäß § 9 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus fünf Mitgliedern.
Die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister ist kraft Amtes Vorsitzende/r des Aufsichtsrates, sie/er kann sich durch ein von ihr/ihm zu bestimmendes Mitglied des Magistrats vertreten lassen.
Den Vorsitz übernimmt in der Regel das für die Branddirektion zuständige Magistratsmitglied.
Vier weitere Mitglieder des Aufsichtsrates werden durch die Gesellschafterversammlung gewählt, in der Regel sind dies Mitglieder der gewählten Stadtverordnetenversammlung oder des ehrenamtlichen Magistrats.
Aufsichtsratsmitglieder
Den Vorsitz im Aufsichtsrat der BKRZ GmbH & Co. KG hat derzeit aufgrund der Verfügung gemäß § 125 HGO des Oberbürgermeisters der Stadt Frankfurt am Main vom 20.09.2021 inne:
- Frau Stadträtin Annette Rinn | Dezernentin für Ordnung, Sicherheit und Brandschutz.
Von der Gesellschafterin, Stadt Frankfurt am Main, wurden mit Gesellschafterbeschluss der BKRZ GmbH & Co. KG vom 17.09.2021 in den Aufsichtsrat der BKRZ GmbH & Co. KG gewählt:
- Frau Stadtverordnete Dana Kube
- Frau Stadtverordnete Anna Pause (Stellvertretende Vorsitzende 13.12.2021 bis 30.06.2024; Niederlegung des AR-Mandats zum 30.06.2024)
- Herr Stadtverordneter Jan Klingelhöfer
- Herr Stadtverordneter Dr. Christoph Rosenbaum (Stellvertretender Vorsitzender seit 16.12.2024)
Nach Niederlegung des Mandats durch Frau Stadtverordnete Anna Pause wurde von der Gesellschafterin, Stadt Frankfurt am Main, mit Gesellschafterbeschluss der BKRZ GmbH & Co. KG vom 22.11.2024 in den Aufsichtsrat der BKRZ GmbH & Co. KG gewählt:
- Frau Stadtverordnete Esther Gebhardt
Aufgaben des Aufsichtsrates
Dem Aufsichtsrat obliegen die gesetzlichen Aufgaben nach dem Handelsgesetzbuch. Der Aufsichtsrat überwacht die Gesellschaft. Er setzt die Geschäftsführung ein und legt den personellen und organisatorischen Rahmen fest. Er beschließt über die Wirtschaftspläne und über eventuell notwendige Kreditaufnahmen.
Entsprechend der Bestimmungen sind im Jahr mindestens zwei Aufsichtsratssitzungen einzuberufen. Die Organisation und Vorbereitung dieser Termine obliegen der Gesellschaft.
Desweiteren ist der Aufsichtsrat quartalsweise über die Aktivitäten der Gesellschaft schriftlich in Berichtsform zu unterrichten.
Im Übrigen gelten die einschlägigen Regelungen der Stadt Frankfurt am Main.
Rathaus Römer - Frankfurt am Main